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Archiv 1998: Teilrevision des Universitätsgesetzes

Vernehmlassungsantwort der Vereinigung der Assistentinnen und Assistenten an der Universität Zürich (VAUZ) zur Teilrevision des Universitätsgesetzes (UniG) vom 15.März 1998

Ablehnung der Revisionsvorschläge

Die VAUZ sieht für die meisten der vorgeschlagenen Änderungen keinen dringenden Handlungsbedarf. Einzelne Änderungen sind andererseits so weitreichend, dass ihnen eine weitergehende politische Diskussion voraus gehen sollte. Insgesamt wird deshalb die Teilrevision des Universitätsgesetzes in der vorgeschlagenen Form abgelehnt. Für einige der vorgeschlagenen Revisionen werden – für den Fall des Zustandekommens der Revision – separat begründete Änderungsvorschläge gemacht..

Begründung

Einige Änderungen wollen bereits jetzt auf Gesetzesstufe in die teilweise neu geschaffenen Strukturen und Prozesse einer autonomen Universität eingreifen, bevor die angestrebten Neuregelungen überhaupt ihre Wirksamkeit in der Praxis entfalten konnten. Einigen Bedingungen, welche der Annahme des Gesetzes zugrunde gelegt wurden, würde zudem zum Teil nicht mehr entsprochen.

In der Auseinandersetzung mit den einzelnen zu ändernden Absätzen vermochten weder die Formulierungen noch die Argumentationen in den Weisungen von der Richtigkeit und Notwendigkeit einer Revision auf Gesetzesstufe zu überzeugen.Den eingebrachten legalistischen Argumenten könnte mit bereits eingeführten Übergangslösungen (z.B.Einzug freiwilliger ASVZ-Beiträge) bzw.auf nachgeordneten Regelungsstufen (Universitätsordnung,UniO) genügend Rechnung getragen werden, um die befürchteten Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Gesetzesänderungen sollten zudem die Gelegenheit bieten,unklare oder umstrittene Sachverhalte in einem breit angelegten politischen Entscheidungsprozess zu klären.So lange kein klarer Leistungsauftrag mit dem so genannten Globalbudget verbunden ist, fehlen für viele wichtige Entscheide – z.T.auch für die Bewertung der vorliegenden Änderungen – genügend klare Rahmenbedingungen.Auch wenn der vorliegende Revisionsentwurf des UniG diverse unumstrittene Nachbesserungen beinhaltet, ist er ebenso mit zahlreichen universitätspolitischen „Pferdefüssen ” verknüpft und erscheint vor diesem Hintergrund als verfrüht.