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Archiv 1859-1999

Krokodil 1977
 
„Der Regierungsrath ordnet … die Zahl und Stellung der für die medizinischen und naturwissenschaftlichen Fächer erforderlichen Assistenten, sowie die Verhältnisse des bezüglichen Hülfspersonales.“
Rechtsgrundlage für die Anstellung der ersten Assistenten an der Universität Zürich; Universitätsgesetz anno 1859, § 159. (Uni Zürich, Nr. 5/1993, p. 3)

Leviathan 1977

 


1999

VAUZ Logo 1999

Beschwerde der VAUZ gegen den Universitätsrat betreffend Rekurskommission der Universität Zürich

Beschwerde gegen den Universitätsrat (Version 2)

Mitbestimmung und Gleichstellung gemäss neuer Universitätsgesetzgebung


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1998

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Universitätsgesetztes

Neinparole zum Universitätsgesetz. Stellungnahme zur Volksabstimmung vom 15. März 1998

Forschungsauftrag der Universität: Thesen und Beiträge des Mittelbaus

Der Nachwuchs fordert Nachwuchsförderung - zwei Podiumsdiskussionen

Stellungnahme der VAUZ zum Entwurf der Personalverordnung der Universität


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Weiterführende Informationen