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Archiv 2000: Nein zur Abschaffung von Stipendien

Die Stipendien für Studierende müssen beibehalten werdenDie Stipendien für Studierende müssen beibehalten werden

Das vom Regierungsrat heute präsentierte Bildungsgesetz sieht vor, dass für Ausbildungen der Tertiärstufe keine Stipendien mehr ausgerichtet werden, sondern lediglich noch rückzahlbare Darlehen.

Stipendien sind strikt bedarfsbezogene Beiträge an die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten, keine «Giesskannen-Subventionen». Sie werden zeitlich befristet ausgerichtet und auf der Tertiärstufe werden heute schon Eigenleistungen verlangt, das bedeutet erhebliche Erwerbstätigkeit während des ganzen Studiums. Die für Uni-Studierende zur Verfügung stehende Summe wurde seit Ende der 80er Jahre laufend gekürzt. Es ist unverständlich, dass diese nun ganz abgeschafft werden sollen.

1998 bezogen 2232 Studierende der Tertiärstufe Stipendien. Bei Abschaffung der Stipendien stünden diese am Ende ihres Studiums rasch mit Schulden von beispielsweise 80'000 Franken da. Eine derartige Perspektive ermutigt junge Leute, welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sind, nicht gerade zur Aufnahme eines Studiums. Das ist sozial diskriminierend und wirtschaftspolitisch schädlich.

Schlägt eine Abgängerin oder ein Abgänger eine universitäre Laufbahn ein, so führt diese in den meisten Fällen über eine drei- oder mehrjährige Assistenz, welche monatlich mit 2'500 bis 3000 Franken entschädigt wird. Dies verunmöglicht die Rückzahlung des Darlehens für lange Zeit und entmutigt fähige Absolventinnen und Absolventen, überhaupt eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Dies widerspricht dem Postulat der Nachwuchsförderung diametral.

1996 hat der Regierungsrat die Abschaffung der Stipendien eingehend geprüft und als wirtschafts-, finanz-, sozial- und bildungspolitisch nicht sinnvoll abgelehnt. Am 3. März 2000 hat er diese Haltung in Beantwortung einer Anfrage ausdrücklich bekräftigt. Uns ist unerklärlich, was ihn nun bewogen hat, die Ausbildungsbeiträge radikal abzubauen.

Zürich, 16. Mai 2000