Archiv 2001: Entkoppelung der Venia Legendi von der Habilitation?
Vernehmlassungsantwort der VAUZ zur «Entkoppelung der Venia Legendi von der Habilitation»
Zu den aufgrund eines Antrags der Theologischen Fakultät vom 29.6.2000 aufgeworfenen und von der Erweiterten Universitätsleitung mit Brief von Herrn Rektor Weder vom 17.11.2000 in Vernehmlassung gegebenen Fragen nimmt die Vereinigung der Assistentinnen und Assistenten an der Universität Zürich wie folgt Stellung:
Ablehnung der Entkoppelung von venia legendi und Habilitation, Abschaffung der Habilitation und Neugestaltung der akademischen Karrieremöglichkeiten
Die Entkoppelung der Habilitation als Titel von der Lehrbefugnis kann nicht aufgrund transparenter Entscheidungsgrundlagen durchgeführt werden. Wir erachten eine solche Trennung ebenso wie eine Beibehaltung der Habilitation als Qualifikationsstufe aus folgenden Gründen als ungeeignet.
Die Beurteilung der Lehrqualität ist ungenügend. Massgebend für die Lehrbefugnis sollte nicht nur die wissenschaftliche Leistung sein, sondern ein qualitativer, auch an pädagogisch-didaktischen Massstäben gemessener und durch eine seriöse Evaluation anerkannter Leistungsausweis im Lehrbetrieb. Die heutigen «Probevorträge» sowie eine unsystematische Würdigung der Lehrtätigkeit sind ungenügende Mittel, dies angemessen zu berücksichtigen und zu beurteilen.
Eine weitere Verfeinerung der Habilitation ist obsolet. Die Habilitation als akademische Qualifikation ist grundsätzlich abzuschaffen und in zeitgemässe Formen akademischer Karrieremöglichkeiten überzuführen.
Die Ansprüche an Dissertationen sind seit der Einführung von Diplomen und Lizentiaten ständig gestiegen und erreichen oftmals die Erfordernisse, welche früher an Habilitationen gestellt werden. Es ist ein einheitlicheres Qualifizierungsverfahren einzuführen, welche die Leistungen für eine Dissertation wieder vergleichbar macht und die Dissertation als Qualifikation für eine akademische Karriere eindeutig positioniert.
Moderne Karrieremöglichkeiten statt veraltete Hierarchien.
Um den für eine qualitativ hochstehende wissenschaftliche Entwicklung benötigten akademischen Nachwuchs zu fördern, braucht es angemessene und attraktive Karrierechancen. Die Habilitation ist im internationalen Umfeld eine unzeitgemässe Hürde. Der schweizerische Nachwuchs wird dadurch ungerecht benachteiligt (längere Dauer der Nachstudiumszeit und damit höheres Alter bis zu einer Professur, Förderung von «Einzelkämpfer»-Leistungen statt Teamarbeit, «Bestrafung» von nicht-habilitationsgerichteten Auslandsaufenthalten, indirekte Abwertung des Doktorates). Viele wichtige Qualifikationen für eine Professur (Managementfähigkeiten, Teamfähigkeit, Erfahrung in universitären Gremien, bildungspolitisches Engagement) werden durch eine einseitige Ausrichtung auf die Habilitation zuwenig als Beurteilungskriterien einbezogen. Ein «training on the job» bzw. eine eigentliche qualifizierende Ausbildung für eine Professur durch die Einführung von Juniorprofessuren, «tenure track»-Modellen mit entsprechende Evaluationsverfahren etc., scheint ein geeigneteres Vorgehen, um die Kompetenzen für eine Führungsfunktion an einer Universität zu erwerben, bzw. beurteilbar zu machen.
Die formalen Voraussetzungen für eine universitäre Lehrtätigkeit sind überholt.
Selbstverständlich erachten wir die Lehrfreiheit als schützenswertes Gut der Universität. In vielen Fällen tragen aber bereits heute Lehrbeauftragte ohne venia legendi bzw. ohne Habilitation die Hauptlast der akademischen Ausbildung. Im Rahmen heutiger Curricula sind viele Lehrziele weitgehend durch internationale Standards und durch die erforderte Anerkennung von Studiengängen geprägt. Zusammen mit einer konsequenten Einführung von obligatorischen Evaluationen des Lehrbetriebs kann die Qualität des Lehrangebotes auch ohne die aus oben genannten Gründen unzureichende Erteilung der venia legendi sichergestellt werden.
Vereinigung der Assistentinnen und Assistenten an der Universität Zürich (VAUZ), Zürich, 20. Februar 2001