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50 Jahre VAUZ

Referat Prof. Dr. Helmut Holzhey, VAUZ Gründungspräsident

Die Gründung der VAUZ im Jahr 1968

Helmut Holzhey

27. Februar 2018

Ich danke den Veranstaltern für die Einladung zu diesem Vortrag, die ich allerdings nur mit gemischten Gefühlen angenommen habe. In die Zeit vor 50 Jahren hinabzutauchen, ist schwierig. Was erinnert man noch? Und erinnert man richtig? Wer war ich damals?

            Was ist das – ein Assistent[1]? Mein ältester Sohn musste in der Primarschule, etwa 1970, gelegentlich den Beruf seines Vaters angeben. Ja, was war der? Assistent, wusste Felix. Die Lehrerin sah ihn erstaunt an: Assistent? Was für ein Assistent? In der Uni, habe er mitbekommen. Der Beruf des Vaters blieb ein Rätsel. Und dabei war ich doch von der Erziehungsdirektion des Kantons ernannt worden. Ein kantonaler Angestellter, der seinen ersten Karriereschritt in der Wissenschaft hinter sich hatte! Aus heutiger objektiverer Sicht muss ich allerdings sagen, dass auch in der damaligen Universität ein Assistent eine relativ bedeutungslose Person war. Dafür ein literarischer Beleg. Er stammt aus dem Roman „Die Geschichte der getrennten Wege“ von Elena Ferrante (2017). Die Ich-Erzählerin Elena Greco trifft bei der Vorstellung ihres ersten Romans im Jahr 1968 ihren Schulfreund Nino wieder, mit dem sie in Neapel aufs Gymnasium gegangen ist. Sie stellt ihn einem Kritiker vor, der ihr Buch sehr gelobt hat. „Nino erzählte, er wohne seit Jahren in Mailand, beschäftige sich mit ökonomischer Geographie und – er lächelte – er gehöre zu der armseligsten Kategorie in der akademischen Hierarchie, nämlich zu den Assistenten.“ – Woher stammte meine Einschätzung der erreichten Position, meine positive Einschätzung? Ihr lagen Beobachtungen an der Freien Universität in Westberlin zugrunde. Ich hatte ja zuerst in Deutschland studiert, bevor ich 1959 mit einem Stipendium in die Schweiz kam und mich an der Uni Zürich immatrikulierte. Die Beobachtung, die sich mir bleibend eingeschrieben hat, war die folgende: Vor dem Auditorium maximum der FU ging der Professor in der Vorlesungspause durch die grosse Halle, begleitet von einem jüngeren Herrn, seinem Assistenten. Da traute man sich als Student nicht heran. Der assistierende Begleiter des Professors erschien mir wie ein Zwischenwesen, vom Herrn (Professor) gesetzt zur Überbrückung des Abstandes zu den studierenden endlichen Wesen, ähnlich den Engeln im  mittelalterlichen Kosmos. In Zürich war alles anders. Von derartigen Zwischenwesen sah man kaum etwas. Wie ich jetzt gelesen habe, wurden nach Ende des Zweiten Weltkriegs behutsam und überdies ausserordentlich schlecht bezahlte Assistentenstellen eingerichtet, an der Philosophischen Fakultät I zunächst für jedes Seminar bzw. Institut eine, später für jeden ordentlichen Professor eine. Am Philosophischen Seminar, wo ich studierte, gab es allerdings noch keine. Nach deren Schaffung wurde ich der erste Stelleninhaber, ernannt im Dezember 1962. Was hatte ich als Assistent zu tun? Ich kann nur von mir sprechen – und dem Kollegen von der Theologischen Fakultät, der mich – drei Räume weiter sitzend – mit den Aufgaben eines Assistenten vertraut machte. Während des Semesters nahm ich an Vorlesungen der Professoren teil, vor allem auch an Seminaren, in denen da und dort, später regelmässig, Hilfsarbeiten zu leisten waren. Mit Lehrtätigkeit wurde ich erst später betraut, insbesondere nach der Promotion 1968. Hauptsächlich leistete ich aber Bibliothekarsarbeit, zu der wir – der theologische Kollege und ich – täglich am Morgen wie Bürolisten von Schwerzenbach nach Zürich fuhren. Dabei blieb viel Zeit für die Suche nach einem Dissertationsthema und anschliessend für die Abfassung der Doktorarbeit.

            Das Spitzwegsche Genrebild eines Assistentenlebens, das ich eben skizziert habe, kann und soll natürlich keinerlei Allgemeingültigkeit beanspruchen, schon gar nicht für Assistenten in anderen Fakultäten und erst recht nicht für die Assistenzärzte, die immer eine Sonderstellung besassen und ausdrücklich erwähnt werden mussten, wenn man von „Assistenten“ sprach. Wenn ich es trotzdem nicht als Karikatur aufgefasst sehen möchte, so deshalb, weil es für mich immer noch etwas von dem Klima der Freiheit verrät, in dem man damals als Assistent an der Universität – wenn auch nicht überall und oft abhängig vom Wohlwollen des Professors, der übrigens ähnliche Freiheiten genoss – arbeiten konnte. Als Assistenten waren wir – mit Ausnahmen – niemand, bewegten uns aber wesentlich zuversichtlicher als später (nach 1973) in eine ungewisse und doch vielversprechende Zukunft.

            Warum dann aber eine VAUZ gründen, die doch einerseits gewerkschaftliche Ziele verfolgte, andererseits auch den Mittelbau in die immer stärker werdenden gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen hineinzog? Ich spreche wieder zuerst von meinen persönlichen Motiven, soweit sie mir noch in Erinnerung sind. Was ich sicher weiss: Ich wollte mich nach der Absolvierung von zwei Studien und der abschliessenden Promotion einmal noch anders betätigen. Politisch. Das hatte mir Hans-Ueli Wintsch, der befreundete Kollege von den Pädagogen, voraus, er war Kantonsrat. Ich konnte mich als Deutscher höchstens universitätspolitisch engagieren. Allerdings auch immer nur vorsichtig und von einem gewissen Zittern davor begleitet, sich selbst unnötig zu schaden. Als  Betätigungsfeld bot sich der eigene Stand an. Ich hatte die Idee, dass irgendwie analog zur Studentenschaft auch die Assistentenschaft organisiert werden müsste. Die Idee war dem Rektor vorzutragen. Ich hatte, preussisch geprägt, davor einen riesigen Bammel. Wintsch half mir, die sprachlos machende Ehrfurcht vor der höheren, ja universitär höchsten Instanz in Grenzen zu halten. Wir durften bei Rektor Töndury, einem Mediziner, am 22. Mai 1968 vorsprechen – und fanden offene Ohren. Denn der Bedarf an einer repräsentativen Vertretung des sog. Mittelbaus war bereits von verschiedenen Seiten angemeldet worden (wie es übrigens schon in einzelnen Fakultäten uns unbekannte Bemühungen um die Gründung einer solchen Vertretung gab).

Zeitgeschichtliche Hintergründe

Dass wir daran dachten, die Assistentenschaft zu organisieren, hatte aber natürlich noch ganz andere, übers Persönliche weit hinausreichende Gründe, die sich im Universitäts-, ja bald auch im persönlichen Leben unserer Generation bemerkbar machten. Die traditionelle Universität war von Kalifornien ausgehend über Paris und Berlin in eine immer unaufhaltsamer werdende Bewegung der Reform geraten. Träger dieser Bewegung waren in erster Linie männliche und weibliche Studenten. Ich erinnere an die spektakulärsten Vorgänge. Zu nennen ist hier zunächst die von San Francisco ausgehende Hippiebewegung. Sie griff die Wohlstandsideale der Mittelschicht an und setzte sich für ein von Zwängen und bürgerlichen Tabus, insbesondere auch von Sexualtabus befreites Leben ein. Es ging dabei mehr um Selbstverwirklichung als um gesellschaftspolitische Ziele. Das Schlagwort Flower-Power, geprägt von Allen Ginsberg, lief um die Welt. Der Film Zabriskie Point brachte die utopische Umsetzung dieses Lebensideals ins Bild. Naturverbundenheit, Konsumkritik und Verwerfung des Leistungsprinzips zeichneten die Hippies aus. Sie brachten unter dem Motto Make love, not war wieder eine Friedensbewegung in Schwung, propagierten und lebten die freie Liebe, huldigten dem Drogenkonsum, insbesondere dem halluzinogenen LSD, und interessierten sich für fernöstliche Religionen. Der marxistisch-psychoanalytisch geprägte Philosoph Herbert Marcuse, der Ideologe vor allem der westdeutschen Studentenbewegung, erklärte die Hippiebewegung anstelle der abhanden gekommenen Arbeiterklasse zum neuen Träger der Revolution.

            Zu den Maiunruhen in Paris: Am 3. Mai 1968 besetzten politisch linksstehende Studenten der Sorbonne die Räume der Universität, um gegen die Schließung der Universität von Nanterre am Morgen desselben Tages zu protestieren. Nach der Räumung des Gebäudes und der Festnahme von 500 Studenten kam es zu heftigen Unruhen im Quartier Latin, die sich in den folgenden Tagen fortsetzten und in der Nacht vom 10. auf den 11. Mai zu regelrechten Strassenschlachten mit Hunderten von Verletzten führten. Das harte polizeiliche Vorgehen provozierte eine Welle der Solidarisierung mit den Pariser Studenten weit über Frankreich hinaus. Auch die Arbeiterbewegung stellte sich auf die Seite der Studenten und rief zu einem eintägigen Generalstreik auf. Das Regime de Gaulle war bis zum Zerreissen gefordert.

            Von ebenso grossem Einfluss auf die hiesigen Entwicklungen war die westdeutsche Studentenbewegung. Sie hatte im Wesentlichen politische Züge, weitgehend getragen vom Sozialistischen Deutschen Studentenbund, und kämpfte für gesellschaftliche Veränderungen. An den Universitäten bestand ihre Hauptforderung in Hochschulreformen (ihr Kernslogan, kreiert im November 1967: Unter den Talaren – der Muff von 1000 Jahren). Die Enttabuisierung der Sexualität wurde für die politische Agitation instrumentalisiert, vollzog sich aber auch ganz unabhängig davon. Die damit ausgelöste sexuelle Revolution stützte sich theoretisch auf die Schriften von Wilhelm Reich, praktisch auf die seit 1964 zur Verfügung stehende ‚Pille‘. Im Gegenzug zur Großen Koalition von CDU und SPD bildete sich die sog. Außerparlamentarische Opposition. Nach dem Tod des Studenten Benno Ohnesorg bei einer Westberliner Demonstration am 2. Juni 1967 und vor allem nach dem Mordanschlag auf Rudi Dutschke am 11. April 1968 kam es an den folgenden Ostertagen überall in der Bundesrepublik zu Unruhen, ja Strassenschlachten.

            Wir – und natürlich nicht nur wir Assistenten – wurden im Gefolge dieser auf Reform und bald auch auf Revolution sinnenden Studentenbewegung wach. Schweizerische Reaktionen blieben nicht aus, erfolgten aber – abgesehen etwa vom Globuskrawall – wie generell erst in einem gewissen zeitlichen Abstand und wesentlich moderater. Das gilt insbesondere für die Universitäten. Ansteckend war hier vor allem der Gedanke einer tiefgreifenden Hochschulreform, der sich in den Köpfen linker und linksradikaler Studenten mit der Idee nicht nur einer grundlegenden gesellschaftlichen Veränderung, sondern einer gesellschaftlichen Revolution paarte. Die dafür entwickelte Ideologie nährte sich von den Schriften des jungen Marx, später auch von dessen Kapital, an die zeitgenössische Situation angepasster von den Schriften Theodor W. Adornos und vor allem Herbert Marcuses. Dieser postulierte im Sinne der „Umwertung aller Werte“ die  Überwindung des mit dem Freudschen Realitätsprinzip identifizierten Leistungsprinzips zu Gunsten der Herrschaft des Lustprinzips, welche die qualitative Differenz der neuen und freien von der bestehenden Gesellschaft ausmachen sollte. Von grosser Wirkung an den Universitäten war aber auch das just 1968 erscheinende, von Jürgen Habermas verfasste Suhrkampbändchen Technik und Wissenschaft als ‚Ideologie‘, das bereits eine kritische Antwort auf Herbert Marcuse lieferte, die zu einer wesentlich rationaler geführten Diskussion über die spätkapitalistische Gesellschaft führte und den Radikalen ihren Einfluss abkaufte. Denn Habermas machte nun die Wissenschaft als Träger des reformerischen Fortschritts der Gesellschaft geltend, sofern sie die ihr immanente emanzipatorische Tendenz erkennen und in die Praxis umsetzen würde.

            Das alles war wohl Hintergrund, aber kein bestimmender Faktor auf dem Weg zur Gründung der VAUZ.

Die Gründung der VAUZ

Nach einer in der NZZ vom 11. Oktober 1968 publik gemachten Tabelle gab es im Sommer 1968 ca. 880 Assistenten an der Universität  Zürich, davon 400 an Kliniken praktizierende Assistenzärzte. Den ca. 220 an medizinischen Instituten angestellten Assistenten standen 150 an Instituten der Philosophischen Fakultät II, 50 der Philososophischen Fakultät I, 35 veterinärmedizinische, 19 an der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät und 15 an der Theologischen Fakultät tätige Kollegen gegenüber. Am 27. Mai 1968 luden Wintsch und ich mit Hilfe des Unisekretariats alle nach Assistenten-Reglement angestellten Assistenten zu einer Versammlung ein, an der über Wünschbarkeit, Form und Zielsetzung eines Zusammenschlusses diskutiert und Beschluss gefasst werden sollte. Das geschah am 6. Juni 1968. Mit grosser Mehrheit, aber keineswegs einstimmig, sprach sich die Versammlung für die Gründung einer Assistentenvereinigung aus und beauftragte eine Kommission aus Vertretern aller Fakultäten mit der Ausarbeitung von Statuten. An der Versammlung nahmen 62 Assistenten teil, darunter 12 Kolleginnen. Beschlossen wurde, dass zur Gründungsversammlung eingeladen würden: alle Assistenten, die nach dem Reglement der Erziehungs- und der Gesundheitsdirektion angestellt sind (also auch die Assistenzärzte der Unikliniken), die Oberassistenten, die Uniangestellten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (Bibliothekare, technische Beamte usw.), wissenschaftliche Mitarbeiter und hauptberufliche Lehrbeauftragte. Ein von der Kommission ausgearbeiteter Statuten-Entwurf lag der von 106 Kolleginnen und Kollegen besuchten  Gründungsversammlung vom 11. Juli 1968 vor. Er wurde diskutiert, verändert und verabschiedet. Die Versammlung wählte einen provisorischen Vorstand mit 7 Mitgliedern. Seit dessen erster Sitzung am 17. Juli wurde der Vorentwurf der Erziehungsdirektion zu einem neuen Universitätsgesetz vom 15. Juli 1968 zum Hauptgegenstand der Vorstandsarbeit, waren wir doch vom Rektor zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Für deren Ausarbeitung wurde eine Redaktionskommission eingesetzt, neben der auch der ganze Vorstand seit Mitte September fast im wöchentlichen Rhythmus tagte. Zwischen Mitte Juni und Mitte Oktober fanden Versammlungen der Assistenten in den einzelnen Fakultäten statt, an denen auch die Delegierten für den Vorstand gewählt wurden. Die Mitarbeit von Assistenten in bestimmten Fakultätskommissionen kam in Gang; so entsandte die Fakultätsversammlung der Phileiner vier Delegierte in die Studienreformkommission und beschloss ausserdem, eine statistische Erhebung über die berufliche Realität der Assistenten an dieser Fakultät durchzuführen. Die konstituierende Sitzung des Vorstandes der Gesamtvereinigung fand am 17. Oktober 1968 statt. Aus dem Kreis der 18 Mitglieder wurde ein Ausschuss gebildet und ich zum Präsidenten gewählt. 

            Das alles vollzog sich in einem erregten Zürcher Umfeld. Nationale und internationale Aufmerksamkeit zog der Globuskrawall vom 29./30. Juni 1968 auf sich. Direkter Anlass dafür war die Weigerung des Zürcher Stadtrats, das leerstehende Globusprovisorium für ein autonomes Jugendzentrum zur Verfügung zu stellen. Es gab bei der Niederschlagung dieses Aufstandes und der Räumung des Globusprovisoriums über 40 Verletzte, zahlreiche Verhaftungen und grosse Sachbeschädigungen. Berichte über polizeiliche Übergriffe führten im Nachgang wie in Paris zu heftigen Diskussionen, Protestaktionen und Demonstrationen. Die 68er-Bewegung prägte in den folgenden zwei Jahren nicht nur das Klima der politischen Auseinandersetzungen, sondern führte auch zu gesellschaftlichen Veränderungen, die bis in die Universitäten durchdrangen. Nachdem von politisch aktiven studentischen Gruppen schweizweit das Referendum gegen das neue ETH-Gesetz ergriffen worden war, das noch keinerlei Mitsprache vorsah, nachdem das Gesetz auch in der Volksabstimmung vom 1. Juni 1969 verworden worden war, gewann die Reformdebatte an den Hochschulen an Fahrt. Die Schweizerische Hochschulkonferenz regte an, in eine „Experimentierphase“ einzutreten. Sie hatte ein für die Universität Zürich erstes positives Ergebnis: die Einführung des Mitspracherechts, sodass seit Mai 1970 je 3 Vertreter der Assistenten- und der Studentenschaft im Senat und je zwei im Senatsauschuss mitarbeiten konnten. Auf den unteren Ebenen waren zunächst nur in den Seminaren und Instituten Experimente mit der Mitsprache und Mitbestimmung möglich, die z.T. schon drittelsparitätisch organisiert wurde, d.h. mit der zahlengleichen Vertretung von Professoren, Assistenten und Studenten. Auf Fakultätsebene wurde Mitsprache erst nach einer weiteren Änderung des Universitätsordnung auf das Wintersemester 1970/71 eingeführt: Trotz anderslautender Forderungen von studentischer und von unserer Seite nahmen ab dann Studenten- und Assistentenvertreter mit beratender Stimme an den Fakultätssitzungen teil. Erwähnenswert scheint mir aus dem Umfeld der Universität die Eröffnung eines Jugendhauses im Lindenhofbunker (heute Parkhaus Urania) Ende Oktober 1970, wenn es auch nur 68 Tage lang Bestand hatte. Erwähnenswert deshalb, weil der „Bunker“ signalisierte, dass neben den Pariser nun auch radikale Zürcher Studenten auf den Schulterschluss mit den Arbeitern (repräsentiert vor allem durch André Chanson) hinarbeiteten. Ihren Ausdruck fand die zunehmende Radikalisierung linker Gruppen, die z.T. auch den KStR beherrschten, in zahlreichen Go-ins, im Aufmarsch beim Uniball vom Februar 1971, im Erzwingen einer nicht regulär vorgesehenen Reihe von Vorlesungen des Psychiaters Berthold Rothschild im Sommer 1971, vor allem aber mit der in der Universität anberaumten „Antifaschistischen und antikapitalistischen Informationswoche“, die am Ende des Semesters vom 6. bis 10. Juli 1971 durchgeführt werden sollte, aber schon am zweiten Tag mit der offiziell verfügten Schliessung des Hauptgebäudes endete. Sie müssen sich vorstellen, dass damals an der Stirnseite des Lichthofs vier Fahnen mit den Porträts von Marx, Engels, Lenin und Mao hingen. Ich war, 18 Jahre zuvor sechzehnjährig aus der DDR geflohen, wie viele Kollegen entsetzt und ratlos. Persönlich habe ich noch das Go-in zur letzten Senatsausschusssitzung des Semesters am Nachmittag des 16. Juli 1971 miterlebt. Es ware nahe dran, in einer Schlägerei zwischen den Professoren und den Eindringlingen vom KStR zu enden, also die zuletzt geführten heftigen Diskussionen um den Einsatz von Gewalt bei der Durchsetzung reformerischer bzw. revolutionärer Ziele in revolutionäre Praxis überzuleiten. Noch am Vormittag desselben Tages waren Hansruedi Isler, Dr. med. und Kopfwehspezialist, damaliger Präsident der VAUZ, und ich bei Dr. Gilgen, dem neuen Erziehungsdirektor gesessen und hatten ihm versichert, mit der VAUZ weiterhin einen konstruktiven Reformkurs zu verfolgen. Wir taten das auch in der Folge, aber mindestens meinerseits, ohne noch von weittragenden Reformzielen beflügelt zu sein. Zu solcher Ent--täuschung bei mir hatte schon beigetragen, dass sich am Ende des WiSe 1970/71 eine grosse Zahl von Philosophiestudierenden exmatrikulierte, um in die Fabriken zu gehen und dort mit ihrem marxistisch geprägten Selbstverständnis die Welt zu verändern.

Die Aufgaben einer Assistentenvereinigung

Es schien mir sinnvoll, die Gründung und die ersten Jahre der Vereinigung der Assistenten an der Universität Zürich in diesen historischen Rahmen einzubetten. Erst jetzt will ich in einer Schlaufe auf die Zeit der Gründung der VAUZ zurückleiten und auf die Aufgaben zu sprechen kommen, wie sie sich uns damals stellten. Wie angedeutet, war es nicht zufällig, dass unserer Vereinigung mit der Zuleitung des Entwurfes für ein neues Uni-Gesetz vom 15. Juli 1968 ihre erste zentrale Aufgabe von aussen vorgegeben wurde.

            Ich nannte in meinem die erste Versammlung einleitenden Referat am 6. Juni 1968 programmatisch sechs solcher Aufgaben, denen sich eine zukünftige Vereinigung der Assistenten stellen sollte. Die erste bezog sich auf die oft als prekär empfundene Stellung der Assistenten zwischen Studenten und Professoren. Aus ihr ergebe sich in Streitfällen eine aktiv anzugehende Vermittlungsaufgabe. Auf die Gesamtuniversität bezogen könne diese Aufgabe aber nur von einer die Assistentenschaft als ganze repräsentierenden VAUZ wahrgenommen werden. Um das leisten zu können, gelte es zweitens zuerst, die eigene Position zu stärken und dafür die eigenen Interessen des Mittelbaus klar zu formulieren. Dafür sei eine Bestandesaufnahme der beruflichen Realität des Mittelbaus erforderlich, d.h. festzustellen, wie hoch die effektive Beanspruchung durch Verwaltungsaufgaben, vor allem aber im Lehr- und Forschungsbetrieb sei, welche Motive Assistenten zur Bewerbung und Übernahme einer – im Allgemeinen so unattraktiven - Stelle bewogen hätten usw. Drittens sei das Grundproblem bei der Übernahme einer Assistentenstelle anzugehen, der transitorische Charakter des Assistentendaseins, das berufliche Durchgangsstadium. Für den Fall, dass das berufliche Ziel ausschliesslich die bezahlte Universitätsprofessur sei, ergäben sich bekanntermassen Kollisionen zwischen den Pflichten eines Assistenten gemäss Reglement einerseits und der Arbeit an der Dissertation und/oder Habilitationsschrift andererseits. Suche man hierfür eine Lösung, müsse die Habilitation als Zugangsbedingung zum anvisierten beruflichen Ziel überdacht werden. Viertens müsse man sich aber überhaupt der Frage stellen, ob nicht ein besonderer Mittelbauberuf geschaffen werden solle, der neben sozialer Sicherung berufliche Aufstiegsmöglichkeiten biete. Fünftens müsse sich die VAUZ der Salärfragen annehmen und auf eine erhebliche Verbesserung der Entlohnung hinwirken; zu denken sei an die Anpassung der Assistentenlöhne an die Einkünfte eines Mittelschullehrers. Die aktuellste und dringendste Aufgabe bestehe aber sechstens darin, im Rahmen einer neuen Universitätsordnung für eine angemessene Vertretung der Assistenten im Senat und Senatsausschus sowie in den Fakultäten besorgt zu sein und zwar im Sinne eines Mitbestimmungsrechts.

            Die skizzierten Aufgaben haben uns in den Anfängen der VAUZ ganz unterschiedlich beschäftigt – je nach Einschätzung ihrer Dringlichkeit und Lösbarkeit. Die Verbesserung des Salärs (Pkt. 5) kam dank günstiger Umstände ziemlich bald und problemlos zustande, da bei den Behörden Einsicht vorhanden war und wir uns mit unseren Wünschen bei den Assistenzärzten anhängen konnten. Auch gelang es, die berufsständischen Interessen der Assistenten (Pkt. 2) zu artikulieren und für sie bei den Behörden und der Universitätsleitung Verständnis zu finden. Das Problem des transitorischen Charakters der Anstellung als Assistent und der Schaffung unbefristeter Stellen (Pkt. 3 und 4) wurde zwar im Laufe der Zeit bis heute immer wieder diskutiert und für einzelne Gruppen von Mittelbauangehörigen auch gelöst, z.T. unter wiederholten Anpassungen der Reglemente, es lag und liegt aber in der Natur der Sache, dass es für befristet angestellte Assistenten kein prinzipielle Lösung gibt. Am schwierigsten gestaltete sich, jedenfalls in der Gründerzeit, die praktische Wahrnehmung der Vermittlung zwischen Studenten und Professoren (Pkt. 1). Ich greife ein Beispiel aus unserem Philosophischen Seminar auf. Im Winter 1970/71 fand eine eigens anberaumte Seminarversammlung statt. Studenten stellten den Professoren das Gesuch, dass die zwei Assistenten, Kurt Weishaupt und ich, im Sommersemester ein Seminar über Marx anbieten und durchführen dürften. Dieses Seminar sei die angemessene Folgeveranstaltung zu den zwei Proseminaren über dialektisches Denken, die wir in den vorangegangenen zwei Semestern – zuletzt mit 250 Teilnehmern – gegeben hatten. Die anwesenden drei Professoren schwiegen und zwar permanent, wir erklärten kurz unsere Bereitschaft, schwiegen darüber hinaus aber natürlich auch. Seminare abzuhalten war laut Reglement den Professoren vorbehalten. Die Versammlung ging ohne Ergebnis zu Ende, die Professoren verschwanden. Am nächsten Vormittag bekamen Weishaupt und ich je ein Telefon. Der für uns je zuständige Professor gab zunächst seiner Empörung über unser Verhalten Ausdruck und erklärte, dass wir mit sofortiger Kündigung zu rechnen gehabt hätten, wenn nicht der Anrufer sich gegenüber den beiden anderen Professorenkollegen für uns eingesetzt hätte.

            Es waren die zwischen den führenden Köpfen der Studenten- und der Professorenschaft bestehenden unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Orientierungen und die voneinander stark abweichenden Auffassungen über die wesentlichen Aufgaben einer Universität, die deren Dialog in hohem Masse erschwerten, aber es auch unserer schwachen Assistentengruppe letztlich unmöglich machten, aus einer gewissermassen neutralen Position heraus auf der universitären und fakultären Ebene Vermittlung zu schaffen. Das gelang wohl erst später, mindestens in einzelnen Fällen, nachdem der ideologisch verhärtete Streit bzw. Kampf dank Ernüchterung und einer auf beiden Seiten neu gewonnenen pragmatischen Einstellung abgeklungen war. Der Vorstand der VAUZ neigte auch damals eher dazu, nicht neutral zu sein und die Forderungen der – gemässigten – Studenten zu unterstützen, was nicht zuletzt den Präsidenten dann und wann in Schwierigkeiten brachte. Wir sassen immer wieder am Boden zwischen den Stühlen. Ich muss aber betonen, dass niemand von uns der neomarxistischen Ideologie huldigte.

            Die trotzdem etwas einseitige Orientierung zeigte sich besonders deutlich bei der Ausarbeitung unserer Stellungnahme zum Entwurf eines neuen Universitätsgesetzes (Pkt. 6), mit dem wir uns ein erhebliches Misstrauen in grossen Teilen der Dozentenschaft einhandelten. Wir haben uns damals, das kann ich versichern, redlich abgemüht. Zunächst war nur eine kritische Stellungnahme zum Gesetzesentwurf im Gespräch, wie sie auch von uns erwartet wurde. Dann kamen wir bei deren Ausarbeitung zum Ergebnis, dass wir einen eigenen Entwurf produzieren müssten, um unsere Vorstellungen von der neuen Universität Zürich adäquat ausformulieren zu können. Etwas vermessen, wie ich heute urteilen muss. Inhaltlich stand neben Vorschlägen für die neue Struktur der Universitätsleitung und für das Verhältnis von Universität und Behörden natürlich vor allem die innere Reform durch Einführung eines Mitbestimmungsrechts für Assistenten- und Studentenschaft in unserem Fokus. Und in Bezug auf Letzteres verhakten wir uns in vielen Diskussionen, um uns  schliesslich mit der Studentenschaft auf die Drittelsparität festzulegen. Wir verloren hierbei, würde ich heute sagen, den Blick auf die Realität – was sich nach Abschluss der Vernehmlassung im Herbst 1970 darin zeigte, dass unser Entwurf gar nicht in die Stellungnahme der Universität einbezogen wurde. Was beinhaltete unser Entwurf ausserdem? Eine durchsichtige Gliederung der Universität nach dem Subsidiaritätsprinzip; präsidiale Leitung; verstärkte Autonomie der Universität gegenüber den Behörden, etwa das Antragsrecht für das Gesamtbudget; internationale Ausschreibung von Professorenstellen; Verzicht auf die Habilitation; ein neues Konzept für die Förderung des akademischen Nachwuchses – alles Reformforderungen, auf die im Laufe der Zeit seither in irgendeiner Weise eingegangen worden ist. Ich kann nicht leugnen, dass es Spass machte, an einem Gesetzestext zu arbeiten, insbesondere an einem Gesetz, in dem die eigenen Belange berücksichtigt würden. Kritisch muss ich sagen, was wohl in unseren Sitzungen zur Sprache kam, aber nicht den Ausschlag gab: dass eine auf der Basis der Drittelsparität erfolgende Einsitznahme in die universitären und fakultären Gremien gar nicht zu leisten war, weil so viele Kollegen gar nicht bereit gewesen wären, für diese Gremien und Ausschüsse zu kandidieren. Insgesamt waren wir wohl etwas realitätsblind, als wir diesen Gesetzesentwurf erarbeiteten und in der Vollversammlung vom 13. Februar 1969 verabschiedeten, in den reformerischen Anliegen der Zeit befangen. Jedoch waren wir auch von einem gewissen Stolz erfüllt, als wir unsere Stellungnahme mit einem Modell einer reformierten Universität fertig hatten und einreichen konnten.

Insgesamt denke ich in der Rückschau auf die Jahre 1968 bis 1971, dass es eine bewegte und lebendige Zeit war, wie man sie  nicht so oft erlebt. Es ging um etwas. Und man war nicht allein. In schöner Erinnerung sind mir die vielfältigen Kontakte mit den Kollegen aus der eigenen, aber vor allem auch aus den anderen Fakultäten, so viele Meinungsverschiedenheiten wir immer wieder hatten. Denn die Diskussion unter uns wurde nie zu einem verbissen ausgetragenen Kampf unter ideologisch fixierten Streithähnen. So sehr wir uns im Juli 71 ohnmächtig vor einem Scherbenhaufen zu stehen wähnten, so liess sich doch in der bald einsetzenden Fortarbeit an unserem Projekt die Depression überwinden. Schliesslich ist nach der schwierigen Anfangszeit im Resultat eine rundum anerkannte Mittelbaukörperschaft entstanden.


[1]     Ich bediene mich der Sprache jener Zeit, rede also von Assistenten, Studenten usw.